09.02.22

Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung angepasst

Nach dem jahelangen Bohren dicker Bretter haben KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Fördervereinbarung gemäß 75a SGB V angepasst.

Vertragsanpassungen im Überblick
Fördervereinbarung – Förderung weiterer fachärztlicher Weiterbildungen
Für die Förderung weiterer fachärztlicher Weiterbildungen wie im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin erhöht sich der regionale Spielraum bei den Förderdauern.

Fördervereinbarung – Koordinierungsstellen auch für weitere Fachgruppen
Als Ergänzung der bereits verschiedentlich gelebten Praxis werden die Koordinierungsstellen um die Möglichkeit erweitert, auch für Kinder- und Jugendmedizin tätig werden zu können.

Anlage IV – Öffnung der Kompetenzzentrenangebote für kinder- und jugendmedizinische Weiterbildung
Neben der allgemeinmedizinischen ist die kinder- und jugendmedizinische Weiterbildung gesetzlich als zu fördernde Weiterbildung definiert. Sofern die Angebote der Kompetenzzentren Weiterbildung (KW) für Weiterbildende und Weiterzubildende in der Kinder? und Jugendmedizin geeignet und die KW und ihre regionalen Partner einverstanden sind, können KW ihre Angebote für die Kinder? und Jugendmedizin öffnen.

Aktuelles DGAAP

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