07.09.21

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung weiterentwickelt?

Am 20.08.21 kam überraschend vor der Wahl der aktuelle Referentenentwurf zur AO in Umlauf. Er ist so erquicklich zu lesen, wie ein Bausparvertrag. Zentrales Element für die grundversorgende Kinder- und Jugendmedizin: §35 ist nun §41, heißt immer noch "Blockpraktika". Statt Blockpraktikum im Bereich der hausärztlichen Versorgung nach § 73 Absatz 1a Satz 1 des Fu?nften Buches Sozialgesetzbuch heißt es nun Blockpraktikum im Fachgebiet Allgemeinmedizin und findet in einer oder in mehreren Lehrpraxen statt, die nach § 73 Absatz 1a Satz 1 des Fu?nften Buches Sozialgesetzbuch an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Hier herrscht möglicherweise ein Mißverständnis. Allgemeinmedizin ist nicht allgemeine Medizin. Die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland findet durch die ambulante allgemeine Pädiatrie statt. Das müssen die Autorinnen und Autoren des Referentenentwurfs unbedingt verstehen.

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