Muster-Weiterbildungsordnung wird auf Landesebene umgesetzt
In allen Landesärztekammern sind emsige Bemühungen zu verzeichnen, die Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) der Bundesärztekammer umzusetzen. Einge Landesärztekammern wie Nordrhein und Baden-Württemberg hatten Beschlüsse zur Psychosomatischen Grundversorgung im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin analog Allgemeinmedizin und Frauenheilkunde gefasst.
Die gilt es nun, möglichst in alle Landes-WBOen einzubringen. Selbst wenn es nicht in allen Landesärztekammern gelingt, erhöht sich doch mit jedem Beschluss den Druck für eine bessere Regelung der Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung.