22.02.17

Kinderkrankenpflege braucht ein spezifisch auf die Pflege von Kindern vorbereitetes Personal.

„Das Recht auf bestmögliche medizinische Behandlung ist ein fundamentales Recht, besonders für Kinder“, so die „Europäische Charta für Kinder im Krankenhaus“ (EACH). Dazu gehört auch die bestmögliche pflegerische Versorgung. Kinderkrankenpflege betreut eine sehr breite Patientenklientel, vom Früh- und Neugeborenen, Säugling, Kleinkind, Kind bis zum pubertierenden Jugendlichen.Kinder (vom Säugling bis zum Jugendlichen) weisen jeweils ihrem Alter und ihrer Entwicklung gemäß unterschiedliche Spezifika mit besonderen Auswirkungen auf Medikamentengabe, Pflege etc. auf. Eltern sollten auch zukünftig in Deutschland die Pflege ihrer kranken Kinder aller Altersstufen kompetentem Fachpersonal anvertrauen können. Sie benötigen die professionelle Beratung für gesundheits- und krankheitsspezifische Fragen, die sich in den unterschiedlichen Altersgruppen am jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes orientieren. Kinder können ihre Bedürfnisse aufgrund ihres Lebensalters oder Entwicklungsstandes oftmals nicht äußern; ihre Versorgung im Krankheitsfall bedarf daher der besonderen Fürsorge durch den Gesetzgeber.

Wir erwarten, dass der Gesetzgeber die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Entwicklung und Gesundheit berücksichtigt. Allein am Beispiel der Bindungsforschung wird deutlich, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass zukünftiges Kinderkrankenpflegepersonal nicht die notwendige Zeit zum
Erlernen des professionellen Wahrnehmens der kindlichen Signale erhält, um sie adäquat interpretieren und kompetent darauf reagieren zu können. Darüber hinaus leitet Kinderkrankenpflegepersonal Eltern in diesem existentiellen Bereich an, der die Grundlage für die gesunde Persönlichkeits- und Beziehungsentwicklung der Kinder darstellt.

Offener Brief zur zukünftigen Pflege von Kindern

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