21.07.22

Weiterbildung lohnt sich

Seit dem 1. Juli 2022 erhalten alle Ärzte, die an der bvkj-AOK-HzV teilnehmen und eine Ärzt*in in Weiterbildung aus dem Programm KWBW Verbundweiterbildung>plus beschäftigen, einen Zuschlag von drei Euro auf die kontaktunabhängige Pauschale P1. Ein Arzt in Weiterbildung gilt dann als im Programm eingeschlossen, sobald er/sie an einer Veranstaltung von PädNetz-Akademie BW und KWBW Verbundweiterbildung>plus teilgenommen hat.

Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt quartalsweise, wenn der HzV-Arzt einen Arzt in Weiterbildung zu Anfang eines Quartals beschäftigt und folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. aktiv am Vertrag der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit AOK Baden-Württemberg teilnimmt,
  2. eine aktuelle, gültige Weiterbildungsbefugnis über mindestens 12 Monate hat,
  3. eine gültige Kooperationsvereinbarung (Version 2015) mit der KWBW Verbundweiterbildung>plus (Vertragspartner UniversitätsKlinikum Heidelberg) hat,
  4. die/den Ärztin/Arzt in Weiterbildung aus dem Programm KWBW Verbundweiterbildung>plus für die vereinbarten Seminartage der PädNetz-Akademie BW freistellt,
  5. der Weiterbildungsbefugte an einem Train-the-Trainer-Auftaktseminar der KWBW Verbundweiterbildung>plus teilgenommen hat bzw. innerhalb der 6 Monate - ab Beschäftigungsverhältnis mit dem/der Arzt/Ärztin in Weiterbildung - daran teilnehmen wird.
    • Bitte beachten: Gemeinschaftspraxis
      Im Falle einer Gemeinschaftspraxis müssen alle Weiterbildungsbefugten, die ihrer LANR einer/m Ärzte in Weiterbildung zugeordnet haben, das Train-the-Trainer-Seminar besuchen. Eine Vertretung durch einen anderen Kollegen aus der Gemeinschaftspraxis ist nicht möglich. Sollte der Kollege in der Gemeinschaftspraxis gleichzeitig auch Weiterbildungsbefugter sein und der einzige mit TTT, dann müsste der Arzt in Weiterbildung auch unter seiner LANR registriert sein. Die Aufteilung des P1-Zuschlags sollen dann die HzV-Ärzte im Binnenverhältnis klären.
    • Bitte beachten: Mehr als ein Arzt in Weiterbildung in einer Praxis
      Wenn in einer Praxis mehrere Ärzte in Weiterbildung beschäftigt werden, steht jedem Arzt in Weiterbildung nur eine LANR eines Weiterbildungsbefugten gegenüber und so kann auch nur ein Zuschlag abgerechnet werden. Befinden sich zwei Ärzte in Weiterbildung in der Praxis, sind zwei LANRs von HzV-Weiterbildungsbefugten notwendig, um zwei Zuschläge abzurechnen: LANR 1 + WBASSI 1 sowie LANR 2 + WBASSI 2.

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