21.03.22

1. Gutachter*innenkonferenz Weiterbildungs-Befugnis

Die meisten Ärztekammern setzten die M-WBO 2018 um, müssen also neue Befugnisse erteilen. Die Handreichung der Bundesärztekammer zu Kriterien des Befugnisumfanges gibt zwar eine grobe Orientierung, wird jedoch in den Landesärztekammern intransparent angewandt. Deshalb lud die DGAAP zum ersten Befugnis-Workshop am 15.3.22 ein.

Früherkennungsuntersuchungen werden -zumindest ab U7- nicht ausreichend an Kliniken erbracht. Deshalb sind Rotationen/Weiterbildungsverbünde unerlässlich, wenn die geforderte Handlungskompetenz bescheinigt werden soll. Mit der neuen M-WBO entstehen Fragen zur Bewertung der primär in der hausärztlichen Grundversorgung vorkommenden und ambulant zu erbringenden Weiternbildungsinhalte (Früherkennungsuntersuchungen), aber auch zu anderen typischen Praxisthemenfeldern (Allergiediagnostik, Audiometrie etc), für die es wichtig ist, dass sich die damit befassten Gutachter*innen der verschiedenen LÄKs austauschen und abstimmen. Im Verlauf sind Gutachter*innenschulungen, Forschung zu Gutachten und Ausweitung der Kooperation auf Zulassung zur Prüfung und die Facharztprüfung selbst geplant.

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