Heilberufekammergesetz 2030: Weiterbildung zukunftsfähig gestalten
Workshop auf der GMA-Jahrestagung 2026 in Dresden diskutiert Anforderungen an eine moderne ärztliche Weiterbildung
Wie muss ein Heilberufekammergesetz gestaltet sein, damit die ärztliche Weiterbildung auch 2030 und darüber hinaus zukunftsfähig bleibt? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Workshop „Heilberufekammergesetz 2030“ im Rahmen der Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA) am 18.09.2026 in Dresden.
Im Mittelpunkt standen die Erfahrungen und Perspektiven der Teilnehmenden. Nach fachlichen Impulsen wurden in Kleingruppen konkrete Anforderungen an die zukünftige Gestaltung der Weiterbildung gesammelt und diskutiert. Die hohe Beteiligung von Ärztinnen in Weiterbildung, Studierenden, Fachärztinnen und Bundesärztekammer zeigte das große Interesse an einer strukturellen Weiterentwicklung der Weiterbildung.
Zu den zentralen Themen gehörten verbindliche Weiterbildungscurricula, Mentoring und Weiterbildungsbeauftragte, regelmäßige Feedback- und Lernzielgespräche sowie verpflichtende didaktische Qualifizierungen. Auch verbindliche Evaluationen mit Konsequenzen, ein Weiterbildungsregister und eine möglichst bundeseinheitliche Umsetzung der Muster-Weiterbildungsordnung wurden diskutiert.
Dr. Folkert Fehr, Generalsekretär der DGAAP, weist auf Rahmenbedingungen hin: ausreichende ärztliche Personalausstattung, eine angemessene Gegenfinanzierung der Weiterbildung und der Ausbau von Weiterbildungsverbünden wurden ebenso als wichtige Voraussetzungen benannt wie die stärkere Berücksichtigung der Weiterbildung in der Gesetzgebung.
Ein besonderer Diskussionspunkt war die Frage nach den Orten der Weiterbildung. Neben Kliniken und Universitätskliniken sollen insbesondere ambulante Weiterbildungsstätten und der Öffentliche Gesundheitsdienst stärker in den Blick genommen werden. Angesichts sich verändernder Versorgungsstrukturen gewinnt diese Perspektive zunehmend an Bedeutung.
Die Workshopgruppe verständigte sich darauf, die Ergebnisse zunächst inhaltlich zu strukturieren und weiterzuentwickeln, bevor Fragen der konkreten gesetzlichen Umsetzung bewertet werden. Dabei sollen auch Evidenz und internationale Beispiele einbezogen und zu einem späteren Zeitpunkt juristische Expertise aus dem Gesundheits- und Kammerrecht hinzugezogen werden.
Die DGAAP wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Perspektive der ambulanten Weiterbildung und der pädiatrischen Grundversorgung in diese Diskussion eingebracht wird.